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172.103 CH-SH

§ 1 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise - Gegenstand und Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise · Gegenstand und Zweck

1. Diese Verordnung hat zum Ziel, die im Kanton Schaffhausen entstandenen wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abzufedern und eine nachhaltige Schädigung des Kantons Schaffhausen als Lebens- und Wirtschaftsstandort zu verhindern.

Gegenstand und Zweck § 2 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise →

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