172.103
CH-SH
§ 1 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise - Gegenstand und Zweck
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise · Gegenstand und Zweck
1. Diese Verordnung hat zum Ziel, die im Kanton Schaffhausen entstandenen wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abzufedern und eine nachhaltige Schädigung des Kantons Schaffhausen als Lebens- und Wirtschaftsstandort zu verhindern.