Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.102 CH-SH

§ 2 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen - Ordentliche Sitzungen

Sitzungen des Regierungsrates
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen · Ordentliche Sitzungen

1. Der Regierungsrat versammelt sich ordentlicherweise jeden Dienstag zu einer Sitzung.

← § 1 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Sitzung nach Gesamterneuerung § 3 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →