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172.102 CH-SH

§ 14 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen - Zirkulationsbeschlüsse

Geschäftsgang
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§ 14 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen · Zirkulationsbeschlüsse

1. Zirkulationsbeschlüsse werden an das Protokoll der nächsten Sitzung genommen.

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