172.102
CH-SH
§ 11 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen - Abstimmungsart
Geschäftsgang
§ 11 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen · Abstimmungsart
1. Der Regierungsrat fasst seine Beschlüsse in offener Abstimmung. Bei Wahlen kann mit Stimmenmehrheit geheime Abstimmung beschlossen werden.
2. Ist bei Wahlen ein Losentscheid erforderlich, zieht der Regierungspräsident das Los.