Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.102 CH-SH

§ 11 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen - Abstimmungsart

Geschäftsgang
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen · Abstimmungsart

1. Der Regierungsrat fasst seine Beschlüsse in offener Abstimmung. Bei Wahlen kann mit Stimmenmehrheit geheime Abstimmung beschlossen werden.

2. Ist bei Wahlen ein Losentscheid erforderlich, zieht der Regierungspräsident das Los.

← § 10 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Sitzung nach Gesamterneuerung § 12 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →