172.102
CH-SH
§ 1 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen - Sitzung nach Gesamterneuerung
Sitzungen des Regierungsrates
§ 1 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen · Sitzung nach Gesamterneuerung
1. Der Regierungsrat versammelt sich nach seiner Gesamterneuerung auf Einladung des amtsältesten Mitgliedes. Dieses versieht die Präsidialgeschäfte bis zur Wahl des Präsidenten durch den Kantonsrat.