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172.102 CH-SH

§ 1 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen - Sitzung nach Gesamterneuerung

Sitzungen des Regierungsrates
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§ 1 Geschäftsordnung für den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen · Sitzung nach Gesamterneuerung

1. Der Regierungsrat versammelt sich nach seiner Gesamterneuerung auf Einladung des amtsältesten Mitgliedes. Dieses versieht die Präsidialgeschäfte bis zur Wahl des Präsidenten durch den Kantonsrat.

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