Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.112 CH-SH

§ 9 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal - Bedienungsknöpfe

Technische Ausrüstung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal · Bedienungsknöpfe

1. Es stehen den Kantonsratsmitgliedern auf den Geräten Bedienungsknöpfe zur Verfügung, nämlich

a) Y 1 = Ja

b) N 2 = Nein

c) ? 3 = Enthaltung

d) On für das Einschalten des Geräts

e) Die Tasten 4 bis 10 sind ohne Funktion

2. Entschuldigte, abwesende und nicht an einer Abstimmung teilnehmende Ratsmitglieder werden ebenfalls unter der Rubrik «Vakanz / Abwesenheit / Nichtteilnahme an der Abstimmung» erfasst.

← § 8 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal Zweck § 10 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →