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§ 23 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 23 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt zusammen mit der Änderung der Geschäftsordnung vom 30. Oktober 2017 am 1. Januar 2018 in Kraft.

2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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