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171.112 CH-SH

§ 14 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal - Erfassung während der Sitzung

Bedienung der Anlage während der Kantonsratssitzung
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§ 14 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal · Erfassung während der Sitzung

1. Die Stimmenzählenden notieren in einer Tabelle die massgeblichen Angaben zu jeder Abstimmung, nämlich

a) die Nummer der Abstimmung

b) die Abstimmungsfrage (Stichworte)

c) nötigenfalls die Zuordnung der Anträge zum ersten und zum zweiten Mehr

2. Die Abstimmungen sind pro Sitzungstag durchnummeriert.

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