171.111
CH-SH
Kanton Schaffhausen 171.111
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Beschluss des Kantonsrats Schaffhausen über das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kantonsrats, des Büros und der Kommissionen
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1. Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kantonsrats, des Büros und der Kommissionen beträgt Fr. 200.00.
§ 2 Beschluss des Kantonsrats Schaffhausen über das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kantonsrats, des Büros und der Kommissionen
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1. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft und ersetzt den gleichnamigen Beschluss vom 16. Januar 2017.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.