Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.111 CH-SH

Kanton Schaffhausen 171.111

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kantonsrats, des Büros und der Kommissionen beträgt Fr. 200.00.

1. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft und ersetzt den gleichnamigen Beschluss vom 16. Januar 2017.

2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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