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§ 85 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Schlussbestimmung

Schlussbestimmungen
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§ 85 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Schlussbestimmung

1. Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

3. Sie ersetzt die Geschäftsordnung des Grossen Rates des Kantons Schaffhausen vom 5. Juni 1972.

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