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§ 83 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Abrechnung und Auszahlung

Sitzungsgeld und Entschädigungen
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§ 83 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Abrechnung und Auszahlung

1. Die Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen werden durch das Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem Personalamt semesterweise abgerechnet und ausbezahlt.

2. Bei streitigen Entschädigungsansprüchen ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Obergericht zulässig. Das Ratsbüro versucht vorgängig zu vermitteln.

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