171.110
CH-SH
§ 80 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Mitteilung über Verfahrenserledigung
Vorstösse - Petition und Beschwerde
§ 80 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Mitteilung über Verfahrenserledigung
1. Der Entscheid wird den Petenten bzw. Beschwerdeführern, den Behörden sowie andern davon Betroffenen schriftlich mitgeteilt.