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171.110 CH-SH

§ 80 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Mitteilung über Verfahrenserledigung

Vorstösse - Petition und Beschwerde
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§ 80 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Mitteilung über Verfahrenserledigung

1. Der Entscheid wird den Petenten bzw. Beschwerdeführern, den Behörden sowie andern davon Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

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