171.110
CH-SH
§ 64 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Wahlen auf Ausschreibung
Verhandlungen des Kantonsrates - Wahlen
§ 64 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Wahlen auf Ausschreibung
1. Im Bereich der Justiz sorgt die Wahlvorbereitungskommission dafür, dass freie Stellen, deren Inhaber bzw. Inhaberinnen der Kantonsrat wählt, rechtzeitig ausgeschrieben werden. Die Bewerbungen erfolgen an das Sekretariat der Wahlvorbereitungskommission zuhanden der Wahlvorbereitungskommission.