171.110
CH-SH
§ 6 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Stimmenzähler bzw. Stimmenzählerinnen
Organisation des Kantonsrates - Büro des Kantonsrates
§ 6 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Stimmenzähler bzw. Stimmenzählerinnen
1. Die Stimmenzähler bzw. die Stimmenzählerinnen stellen bei Abstimmungen und Wahlen das Ergebnis fest.