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§ 6 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Stimmenzähler bzw. Stimmenzählerinnen

Organisation des Kantonsrates - Büro des Kantonsrates
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§ 6 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Stimmenzähler bzw. Stimmenzählerinnen

1. Die Stimmenzähler bzw. die Stimmenzählerinnen stellen bei Abstimmungen und Wahlen das Ergebnis fest.

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