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§ 53 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Beschluss ohne Abstimmung

Verhandlungen des Kantonsrates - Abstimmungen
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§ 53 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Beschluss ohne Abstimmung

1. Wenn zu einem Antrag kein Gegenantrag gestellt wird, so gilt er ohne Abstimmung als Beschluss des Kantonsrates.

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