171.110
CH-SH
§ 53 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Beschluss ohne Abstimmung
Verhandlungen des Kantonsrates - Abstimmungen
§ 53 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Beschluss ohne Abstimmung
1. Wenn zu einem Antrag kein Gegenantrag gestellt wird, so gilt er ohne Abstimmung als Beschluss des Kantonsrates.