171.110
CH-SH
§ 52 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Abstimmungsart
Verhandlungen des Kantonsrates - Abstimmungen
§ 52 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Abstimmungsart
1. Ist die Beratung über ein Geschäft geschlossen, so legt das Präsidium die Fragestellung und die Art der Abstimmung dar.
2. Die Ratsmitglieder haben das Recht, Einwendungen gegen die Art der Abstimmung zu machen, über die der Rat sofort entscheidet.