171.110
CH-SH
§ 5 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Vizepräsidium
Organisation des Kantonsrates - Büro des Kantonsrates
§ 5 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Vizepräsidium
1. Das Vizepräsidium übernimmt die Aufgaben des Präsidiums, wenn dieses an der Ausübung des Amtes verhindert ist oder sich an den Beratungen beteiligen will.