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171.110 CH-SH

§ 5 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Vizepräsidium

Organisation des Kantonsrates - Büro des Kantonsrates
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§ 5 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Vizepräsidium

1. Das Vizepräsidium übernimmt die Aufgaben des Präsidiums, wenn dieses an der Ausübung des Amtes verhindert ist oder sich an den Beratungen beteiligen will.

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