171.110
CH-SH
§ 49 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Ordnungsantrag
Verhandlungen des Kantonsrates - Allgemeines Verfahren
§ 49 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Ordnungsantrag
1. Als Ordnungsanträge gelten insbesondere Anträge auf
a) geheime Beratung
b) Feststellung der Präsenz
c) Befolgung der Ausstandspflicht
d) Rückweisung
e) zweite oder dritte Beratung
f) Schluss der Diskussion
g) Unterbrechung der Verhandlung
h) Verschiebung des Geschäfts
2. Ordnungsanträge können jederzeit gestellt werden. Sie sind vor den materiellen Anträgen zu behandeln.