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§ 4 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Präsidium

Organisation des Kantonsrates - Büro des Kantonsrates
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§ 4 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Präsidium

1. Der Präsident bzw. die Präsidentin wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung und leitet als Vorsitzender bzw. als Vorsitzende die Sitzungen des Kantonsrates und seines Büros. Das Präsidium führt die Amtsgeschäfte bis zur Ablösung.

2. ...

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