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§ 39 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Eröffnung der Sitzung

Verhandlungen des Kantonsrates - Allgemeines Verfahren
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§ 39 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Eröffnung der Sitzung

1. Der Präsident bzw. die Präsidentin eröffnet die Sitzung mit der Bekanntgabe der Entschuldigungen, der neu eingegangenen Geschäfte und mit anderen Mitteilungen.

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