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§ 37 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Beschlussfähigkeit

Sitzungen des Kantonsrates
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§ 37 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Beschlussfähigkeit

1. Der Kantonsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.

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