171.110
CH-SH
§ 37 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Beschlussfähigkeit
Sitzungen des Kantonsrates
§ 37 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Beschlussfähigkeit
1. Der Kantonsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.