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§ 33 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Zustellung der Vorlagen

Sitzungen des Kantonsrates
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§ 33 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Zustellung der Vorlagen

1. Vorlagen, Berichte und andere Unterlagen sind den Ratsmitgliedern in der Regel so rechtzeitig zuzustellen, dass sie in den Fraktionen vorberaten werden können, spätestens aber mit der Einladung.

2. Nebst der physischen Zustellung von Vorlagen, Berichten und anderen Unterlagen steht den Ratsmitgliedern die Möglichkeit offen, ergänzend oder ablösend das digitale Ratsinformationssystem zu nutzen.

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