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171.110 CH-SH

§ 22 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen - Staatskanzlei

Ratstätigkeit und Beziehungen zu Behörden
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§ 22 Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen · Staatskanzlei

1. Die Staatskanzlei stellt die Verbindung zwischen dem Regierungsrat und dem Kantonsrat sicher.

2. Der Staatsschreiber bzw. die Staatsschreiberin sowie die juristischen Fachkräfte des Sekretariates besorgen die Rechtsberatung des Präsidiums, der Geschäftsleitung, der Fraktionspräsidien sowie bei Bedarf der Kommissionsvorsitzenden des Kantonsrates.

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