170.502
CH-SH
§ 8 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen - Bestellung gedruckte Fassung
Amtsblatt
§ 8 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen · Bestellung gedruckte Fassung
1. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können auf Wunsch bei der Staatskanzlei einen Ausdruck des Amtsblattes zum Selbstkostenpreis beziehen. Der Versand erfolgt jeweils am Freitag.