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170.502 CH-SH

§ 7 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen - Automatische Zustellung von amtlichen Texten

Amtsblatt
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§ 7 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen · Automatische Zustellung von amtlichen Texten

1. Die Staatskanzlei ermöglicht die automatische Zustellung amtlicher Texte zu bestimmten Rubriken (Push-Service).

2. Die Nutzung dieses Dienstes ist unentgeltlich.

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