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§ 6 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen - Publikationsgebühr

Amtsblatt
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§ 6 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen · Publikationsgebühr

1. Die Publikationsgebühr beträgt Fr. 30.00 pro Meldung.

2. Sie wird erhoben bei den Meldestellen gemäss § 3 Abs. 1. Bei kantonalen Behörden und Verwaltungsstellen wird die Publikationsgebühr nur erhoben, wenn diese die Publikationsgebühr Dritten weiter verrechnen können.

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