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§ 2 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen - Erscheinungsweise

Amtsblatt
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§ 2 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen · Erscheinungsweise

1. Das Amtsblatt des Kantons Schaffhausen erscheint wöchentlich.

2. Es erscheint jeweils am Freitag.

3. Es wird ausschliesslich in elektronischer Form herausgegeben.

4. Die Einsichtnahme im Internet ist kostenlos.

5. Das Amtsblatt wird auf der vom Bund betriebenen Publikationsplattform gemäss Art. 5 Abs. 3 der eidgenössischen Verordnung vom 15. Februar 2006 über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB, VSHAB) veröffentlicht.

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