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§ 13 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen - Inkrafttreten

Drucksachen
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§ 13 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

2. Sie ersetzt die Verordnung betreffend die Bekanntmachungen im Amtsblatt vom 3. Dezember 1960 und die Verordnung über die Abgabe offizieller Drucksachen vom 17. Januar 1978.

3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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