170.502
CH-SH
§ 1 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen - Grundsatz
Amtsblatt
§ 1 Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen · Grundsatz
1. Im Amtsblatt des Kantons Schaffhausen werden amtliche Texte veröffentlicht, deren Veröffentlichung rechtlich vorgeschrieben ist.
2. Weitere amtliche Texte können darin veröffentlicht werden, wenn ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht.