161.111
CH-SH
§ 25 Verordnung über die Wahl des Kantonsrates und die Wahl der Einwohnerräte nach dem proportionalen Wahlverfahren (Proporzwahlverordnung) - Formulare
Kantonsratswahlen - Vorverfahren
§ 25 Proporzwahlverordnung · Formulare
1. Die Kreiswahlbüros können die Formulare bei der Staatskanzlei zum Selbstkostenpreis beziehen.