161.111
CH-SH
§ 2 Verordnung über die Wahl des Kantonsrates und die Wahl der Einwohnerräte nach dem proportionalen Wahlverfahren (Proporzwahlverordnung) - Wahlverfahren
Kantonsratswahlen - Allgemeines
§ 2 Proporzwahlverordnung · Wahlverfahren
1. Die Zuteilung der Sitze an die politischen Gruppierungen erfolgt entsprechend deren Wählerstärke im Kanton.