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161.110 CH-SH

§ 2 Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder

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§ 2 Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder

1. Der Kanton Schaffhausen wird für die Wahl des Kantonsrates in folgende sechs Wahlkreise eingeteilt

| Wahlkreis | Einwohnerzahl | | --- | --- | | Wahlkreis Schaffhausen, umfassend die Stadt Schaffhausen | 38'107 | | Wahlkreis Klettgau, umfassend die Gemeinden Hallau, Beggingen, Beringen, Gächlingen, Löhningen, Neunkirch, Oberhallau, Schleitheim, Siblingen, Trasadingen und Wilchingen | 18'589 | | Wahlkreis Neuhausen, umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall | 11'049 | | Wahlkreis Reiat, umfassend die Gemeinden Thayngen, Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen und Stetten | 10'648 | | Wahlkreis Stein, umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen | 5'942 | | Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen | 1'699 | | Total | 86'034 |

2. Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.

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