161.110
CH-SH
§ 1 Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder
§ 1 Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder
1. Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Wahlkreise wird im Verhältnis der vom Volkswirtschaftsdepartement herausgegebenen ständigen Bevölkerungszahl per Ende des zweiten der Kantonsratswahl vorangehenden Jahres festgelegt.