143.112
CH-SH
§ 9 Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung) - Gebühren für nachträgliche Einträge im Ausweis
§ 9 Ausweisverordnung · Gebühren für nachträgliche Einträge im Ausweis
1. Die Gebühr für nachträgliche Einträge in Ausweise fällt an den Kanton.