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143.112 CH-SH

§ 9 Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung) - Gebühren für nachträgliche Einträge im Ausweis

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§ 9 Ausweisverordnung · Gebühren für nachträgliche Einträge im Ausweis

1. Die Gebühr für nachträgliche Einträge in Ausweise fällt an den Kanton.

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