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§ 6 Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung) - Datenbearbeitung

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§ 6 Ausweisverordnung · Datenbearbeitung

1. Polizeistelle im Sinne von Art. 12 Abs. 2 lit. d und e AwG ist die Schaffhauser Polizei.

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