143.112
CH-SH
§ 1 Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung) - Ausstellende Behörde
§ 1 Ausweisverordnung · Ausstellende Behörde
1. Ausstellende Behörde im Sinne von Art. 4 Abs. 1 AwG und zuständig für das Ausweiswesen ist das Migrationsamt und Passbüro.