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§ 1 Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung) - Ausstellende Behörde

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§ 1 Ausweisverordnung · Ausstellende Behörde

1. Ausstellende Behörde im Sinne von Art. 4 Abs. 1 AwG und zuständig für das Ausweiswesen ist das Migrationsamt und Passbüro.

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