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142.201 CH-SH

Art. 4 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 16. Dezember 2005 und dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (Vollziehungsverordnung-AIG) - Gemeinden

Zuständige Behörden und Verfahren
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Art. 4 Vollziehungsverordnung-AIG · Gemeinden

1. Die Einwohnerkontrollen der Gemeinden wirken bei den Kontrollen über die erteilten Bewilligungen und den Bestand der Ausländerinnen und Ausländer sowie bei der Erstinformation von neu aus dem Ausland zugezogenen Ausländerinnen und Ausländern mit.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

F-1170/2019 (Art. 4 Bst. d VZAE)
Deportation upheld due to lack of integration and financial irresponsibility.
Cited in relation to the procedure for submitting applications for approval to the SEM.
VPB 1992-05-26 (Art. 4, al. 1, let. e, OASA)
Federal Council Ordinance on Security Checks in Federal Administration
Used to declare the appeal inadmissible because the respondent was not obliged to undergo a security check.