§ 1 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz - Erforderliche Unterlagen
§ 1 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz · Erforderliche Unterlagen
1. Wer sich um das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht bewirbt, hat der Gemeinderatskanzlei ein Gesuch mit kurzem Lebenslauf einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen im Original beizulegen, sofern nichts anderes vermerkt ist
a) Schweizerinnen und Schweizer
1. Wohnsitzbescheinigung
2. Ledige, Verwitwete, Geschiedene und Personen in aufgelöster Partnerschaft: Personenstandsausweis; Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft: Familien- bzw. Partnerschaftsausweis
3. Erklärung über die Beibehaltung oder den Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht
b) Ausländerinnen und Ausländer
1. Gesuch um Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes
2. Wohnsitzbescheinigung
3. Zivilstandsdokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand (Verwitwete, Geschiedene oder Personen in aufgelöster Partnerschaft: Datum der Auflösung der Ehe oder Partnerschaft)
4. Kopie des Reisepasses
5. Kopie des Ausländerausweises
6. Auszug aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre
7. Bescheinigung der Steuerverwaltung, dass keine Steuerausstände bestehen
8. Nachweis der deutschen Sprachkompetenz
9. Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
10. Bescheinigung der Sozialhilfebehörde, wonach in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen wurde
11. Angabe über die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht in der Schweiz während mindestens acht Jahren
c) Minderjährige Personen zudem
1. Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters
2. Zustimmung des nicht in die Einbürgerung einbezogenen Elternteils zur Einbürgerung eines minderjährigen Kindes bei gemeinsamer elterlichen Sorge
3. eigene schriftliche Zustimmung, sofern das 16. Altersjahr erreicht ist