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Art. 5 Zusatzvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Heiligen Stuhl über die Organisation des Bistums Basel (Übersetzung des französischen Originaltextes)

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Art. 5 Zusatzvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Heiligen Stuhl über die Organisation des Bistums Basel (Übersetzung des französischen Originaltextes)

1. Diese Zusatzvereinbarung bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden sollen sobald wie möglich in Bern ausgetauscht werden. Sie tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

2. Zu Urkund dessen haben die genannten Bevollmächtigten die Zusatzvereinbarung unterschrieben.

3. Geschehen zu Bern am 2. Mai 1978 in zwei Originalausfertigungen in französischer Sprache.

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