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Art. 6 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Regierungen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug über die Reorganisation und neue Umschreibung des Bistums Basel (Übersetzung)

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Art. 6 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Regierungen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug über die Reorganisation und neue Umschreibung des Bistums Basel (Übersetzung)

1. Von den Kaplänen am Kollegiatstifte von St. Urs und Viktor werden 10 dem Domkapitel zum Behuf des Gottesdienstes und anderer kirchlicher Verrichtungen beigegeben.

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