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Art. 5 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Regierungen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug über die Reorganisation und neue Umschreibung des Bistums Basel (Übersetzung)

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Art. 5 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Regierungen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug über die Reorganisation und neue Umschreibung des Bistums Basel (Übersetzung)

1. Denselben steht - im Falle der Erledigung des bischöflichen Stuhls - das Recht zu, nach der Vorschrift des zwölften Artikels den Bischof zu wählen.

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