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132.320 CH-SH

Art. 1 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Regierungen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug über die Reorganisation und neue Umschreibung des Bistums Basel (Übersetzung)

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Art. 1 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Regierungen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug über die Reorganisation und neue Umschreibung des Bistums Basel (Übersetzung)

1. Die katholische Bevölkerung der Kantone Luzern, Solothurn, und desjenigen Gebietsheils des Kantons Bern, welcher demselben durch die Wiener Kongressakte abgetreten worden, so wie diejenige des Kantons Zug, wird künftighin das Bisthum Basel bilden.

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