Art. 2 Gemeindegesetz - Einwohnergemeinde: Aufgaben
Art. 2 Gemeindegesetz · Einwohnergemeinde: Aufgaben
1. Gemeindeaufgaben können alle dem Wohl der Gemeinde dienenden Angelegenheiten sein, die nicht ausschliesslich Aufgaben des Bundes oder des Kantons sind.
2. Insbesondere obliegen der Gemeinde im Rahmen der Gesetze
a) die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
b) die Erteilung des Gemeindebürgerrechts
c) * die Besorgung der kommunalpolizeilichen Aufgaben
d) * die Bau-, Flur-, Forst-, Handels- und Gewerbe-, Gesundheits-, Lebensmittel- und Sittenpolizei
e) * ...
f) das Bestattungswesen
g) die Feuerwehr
h) * ...
i) die Sicherstellung der elementaren Lebensbedürfnisse, insbesondere die Versorgung und die Entsorgung, sowie der Schutz der Umwelt
k) * das Sozialhilfewesen, die Führung von Berufsbeistandschaften, das Erbschaftswesen
l) das Schulwesen
m) die Förderung des kulturellen Lebens und der Volksgesundheit
n) die Raumplanung
o) der öffentliche Verkehr
p) die Förderung der Volkswirtschaft