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Art. 3 Beschluss des Regierungsrates über die Orts- und Bezirksnamen im Kanton Schaffhausen

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Art. 3 Beschluss des Regierungsrates über die Orts- und Bezirksnamen im Kanton Schaffhausen

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1955 in Kraft. Er ist mit dem Verzeichnis über die amtliche Schreibweise der Namen der politischen Gemeinden und der Bezirke des Kantons Schaffhausen im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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