112.111
CH-SH
Art. 2 Beschluss des Regierungsrates über die Orts- und Bezirksnamen im Kanton Schaffhausen
Art. 2 Beschluss des Regierungsrates über die Orts- und Bezirksnamen im Kanton Schaffhausen
1. Formulare usw. mit der bisherigen Schreibweise können noch während eines Jahres verwendet werden. Dagegen sind die Stempel sofort zu ändern.