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112.111 CH-SH

Art. 1 Beschluss des Regierungsrates über die Orts- und Bezirksnamen im Kanton Schaffhausen

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Art. 1 Beschluss des Regierungsrates über die Orts- und Bezirksnamen im Kanton Schaffhausen

1. Die im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 5. Februar 1954 für die Bundesverwaltung vorgeschriebene Schreibweise der Namen der politischen Gemeinden und der Bezirke des Kantons Schaffhausen wird für die kantonale Verwaltung und die Gemeindeverwaltungen als verbindlich erklärt.

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