101.000
CH-SH
Art. 95 Verfassung des Kantons Schaffhausen - Regalrechte
Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
Art. 95 Verfassung des Kantons Schaffhausen · Regalrechte
1. Der Kanton hält die Regalrechte gemäss Gesetz.
2. Er kann die Nutzungsrechte Gemeinden oder Privaten übertragen.