101.000
CH-SH
Art. 89 Verfassung des Kantons Schaffhausen - Auftrag
Öffentliche Aufgaben - Bildung
Art. 89 Verfassung des Kantons Schaffhausen · Auftrag
1. Kanton und Gemeinden sorgen für ein umfassendes Bildungsangebot, das allen im Kanton Wohnenden zugänglich ist, und sichern den Zugang zu weiterführenden Schulen.
2. Der Kanton gewährt Ausbildungsbeiträge.