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Art. 83 Verfassung des Kantons Schaffhausen - Verkehr

Öffentliche Aufgaben - Lebensraum
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Art. 83 Verfassung des Kantons Schaffhausen · Verkehr

1. Kanton und Gemeinden sorgen für eine sichere, zweckmässige und umweltschonende Verkehrsordnung für alle am Verkehr Teilnehmenden.

2. Sie setzen sich für eine möglichst umweltverträgliche Bewältigung des Verkehrsaufkommens ein und fördern das Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.

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