101.000
CH-SH
Art. 82 Verfassung des Kantons Schaffhausen - Raumplanung
Öffentliche Aufgaben - Lebensraum
Art. 82 Verfassung des Kantons Schaffhausen · Raumplanung
1. Kanton und Gemeinden sorgen für eine geordnete Besiedlung des Kantonsgebietes, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für den Schutz der Landschaft.
2. Sie erlassen Bau-, Schutz- und Gestaltungsvorschriften für eine menschenfreundliche und umweltgerechte Bebauung.